UStG: § 2 Abs 1
EStG 1988: § 47 Abs 2
Umsatzsteuerrechtlich liegt bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages eine selbstständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft vor.
UStG: § 2 Abs 1
EStG 1988: § 47 Abs 2
Umsatzsteuerrechtlich liegt bei Vorliegen eines freien Dienstvertrages eine selbstständige Tätigkeit und daher Unternehmereigenschaft vor.