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Freie Werknutzung.

5. OGH – Zivilsachen26.01 UrhGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7673Jus-Extra OGH-Z 2026, 7 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 41 Abs 1 UrhG, § 4 UrhG

Die freie Werknutzung nach § 42 Abs 4 iVm Abs 1 UrhG – also die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht der Urheber (Art 2 lit a InfoRL) für einzelne von natürlichen Personen zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare gewerbliche Zwecke hergestellte Vervielfältigungsstücke – umfasst auch das Abspeichern urheberrechtlich geschützter Inhalte in einer Cloud.

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