Trotz Vorliegens einiger Grundsatzentscheidungen zur Bemessung der Höhe einer dem Arbeitnehmer gebührenden Diensterfindungsvergütung beschäftigen die Details der Berechnung nach wie vor (auch) den OGH. Der folgende Beitrag möchte einen Überblick über die wesentlichen von der Rsp zu dieser Frage entwickelten Eckpunkte geben.