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Fortsetzung eines befristeten Vertragsbedienstetenverhältnisses ohne Ausschreibung

ArbeitsrechtARD 4980/11/98 Heft 4980 v. 10.11.1998

( VBG § 4 Abs 4, AusG § 24 Z 1 ) Wird eine Ersatzkraft für einen Vertragsbediensteten ohne Ausschreibung befristet aufgenommen, liegt auch dann kein als Kettendienstvertrag zu beurteilendes Vertragsbedienstetenverhältnis auf unbestimmte Zeit vor, wenn die Vertretung befristet fortgesetzt wird.

OGH 9 Ob A 422/97t v. 25.02.1998

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