Mit der zweiten Änderung der Fonds-Melde-VO (siehe schon ÖStZ 2013/574) betr steuerrelevante Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und nunmehr auch Alternative Investmentfonds wird das bestehende Meldeschema um ein weiteres Jahr verlängert und erstreckt sich nunmehr bis inklusive Geschäftsjahre von Fonds, die vor dem 1. 1. 2015 beginnen.