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Flexible Arbeitszeit - Textilgewerbe

ArbeitsrechtARD 4807/23/97 Heft 4807 v. 17.1.1997

Im Textil-, Leder- und Bekleidungsgewerbe kann ab 1. 1. 1997 die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden nun innerhalb von 26 Wochen ungleichmäßig als flexible Arbeitszeit verteilt werden. Während in diesem halbjährigen Durchrechnungszeitraum die gesetzliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt nicht überschritten werden darf, kann in einzelnen Wochen die Normalarbeitszeit bis auf 48 Stunden zuschlagsfrei ausgedehnt werden. Die Mehrstunden, die mit 40 Stunden pro Halbjahr limitiert sind, erhalten die Arbeitnehmer in Zeitausgleich abgegolten. Diese Regelung kommt auch bei Betrieben ohne Betriebsrat in Form von schriftlichen Einzelverträgen zur Anwendung.

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