KStG 1988: § 9 Abs 7
VwGH 26. 6. 2024, Ro 2021/15/0012
Die Firmenwertabschreibung iSd § 9 Abs 7 KStG 1988 wurde mit dem StRefG 2005 eingeführt, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu attraktivieren. § 9 Abs 7 KStG 1988 enthielt von Anfang an eine "Konzernschranke", um Gestaltungen im Konzern oder innerhalb der Unternehmensgruppe hintanzuhalten. Ein "schädlicher" Konzernerwerb iSd § 9 Abs 7 KStG 1988 lag dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung der Beteiligung bereits ein Konzernverhältnis zwischen veräußernder und erwerbender Gesellschaft bestand oder Käufer und Verkäufer zu diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar von demselben Gesellschafter beherrscht wurden (vgl VwGH 6. 7. 2020, Ro 2019/13/0018, VwSlg 9398/F). Für die Auslegung des Konzernbegriffs in § 9 Abs 7 KStG 1988 war auf den gesellschaftsrechtlichen Konzernbegriff des § 15 AktG bzw § 115 GmbHG abzustellen (vgl VwGH 31. 1. 2018, Ro 2016/15/0020, VwSlg 9231/F).

