(FinStrG § 82) Hat die Abgabenbehörde ein im Rechenwerk (Buchhaltung) eines Steuerpflichtigen nicht enthaltenes Konto aufgefunden, auf das unter einem bestimmten Titel Einzahlungen geleistet worden sind, begründet dieser Umstand den Verdacht vorsätzlicher Begehung eines Finanzvergehens in ausreichender Weise. VwGH 96/13/0030 v. 29.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)