( FinStrG § 34 Abs 1 ) Müssen bei einem Steuerpflichtigen Zweifel an der Richtigkeit erklärter Verluste aus einer von seinem Steuerberater empfohlenen Umschichtung seiner Verlustbeteiligung in seiner Einkommensteuererklärung aufkommen, hat er für fahrlässige Abgabenverkürzung einzustehen. Dass der Steuerberater die „Umschichtung empfohlen“ hat, vermag konkrete Erkundigungen des Steuerpflichtigen nicht zu ersetzen. VwGH 96/15/0153 v. 19.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)