( FinStrG § 29 ) Entdecker eines Finanzstrafdelikt es können nicht nur Finanzstrafbehörden sein, sondern auch ein Gericht, vor dem der Steuerpflichtige ausgesagt hat, Schwarzgeld erhalten zu haben. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach dieser Aussage nicht mehr möglich. VwGH 97/14/0016 v. 18.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)