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Finanzkonglomerategesetz

GESETZGEBUNGWRInfo 2004/183 Heft 11 v. 29.7.2004

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden, wurde in BGBl I 2004/70, ausgegeben am 14. 7. 2004, kundgemacht. (zur Regierungsvorlage siehe WR-Info 2004/114)

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