§ 214 Abs 4 und Abs 5 BAO - Die Übermittlung einer Verrechnungsweisung (hier: Aufschlüsselung der zu tilgenden Lohnabgaben) durch Telebanking erfolgt auf Gefahr des Abgabepflichtigen. Als Nachweis für das Einlangen beim Finanzamt reicht die Vorlage des der Bank erteilten Überweisungsauftrages mit Verrechnungsweisung nicht.
VwGH 15.02.2006, 2002/13/0165