Normen: § 29 Abs 6 FinStrG
Ein Unternehmer reicht nach der telefonischen Ankündigung einer USO sofort verspätet zwei UVA ein. Im Rahmen der Unterzeichnung des Prüfungsauftrages wird keine Selbstanzeige erstattet. Das BFG wertet die UVA als konkludente Selbstanzeige und bestätigt die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs 6 FinStrG.

