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Anerkennung von Kosten für Sprachkurs im Ausland als Werbungskosten

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2018, 212 Heft 6 v. 1.12.2018

Normen: § 16 Abs 1 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988

Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Kosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden.

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