vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fernwärmeanlagen und Betriebsvermögen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5008/12/99 Heft 5008 v. 2.3.1999

( BewG § 62 Abs 1 Z 3, EStG § 4 Abs 1 ) Fernwärmeanlagen, deren Hauptzweck die Versorgung von Wohnungen und Arbeitsstätten mit Wärme ist, sind auch dann zum Betriebsvermögen zu zählen, wenn sie die Erreichung des Betriebszieles in ökologisch vertretbarer Weise ermöglichen.

VwGH 97/13/0184 v. 27.08.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte