§ 16 Abs 4 lit a vlbg RPlG 1996 idF LGBl 4/2019
Es liegt kein Ausnahmefall vor, wenn ein zum Kreis der gesetzlichen Erben gehörender Antragsteller bereits vor dem Erbfall einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft aufgrund eines Kaufvertrages erworben und mit dem verstorbenen Eigentümer an der betreffenden Wohnung Wohnungseigentum nach dem WEG 2002 begründet hat.

