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Heranrückende Wohnbebauung; Immissionsschutz; Nachbarbegriff; Grundeigentümer; Betriebsinhaber; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2025/15bbl 2025, 23 Heft 1 v. 11.2.2025

§ 2 Abs 1 lit k vlbg BauG 2001, § 8 Abs 3 vlbg BauG 2001, § 26 Abs 1 lit d vlbg BauG 2001

Einem Betriebsanlageninhaber, der nicht zugleich Grundeigentümer bzw Bauberechtigter ist, kommt im Bauverfahren über eine heranrückende Wohnbebauung weder Parteistellung noch ein Mitspracherecht als „Nachbar“ zu.

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