Der kürzlich vom BMJ zur Begutachtung versendete Entwurf des Familienrechts-Änderungsgesetzes 2006 (FamRÄG 2006) beschränkt sich im Vergleich zu ursprünglichen Plänen auf einige punktuelle Änderungen. Hauptpunkte sind die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften durch eine geschlechtsunabhängige Definition der Lebensgemeinschaft (vgl EGMR 40016/98, Karner = ZRInfo 2003/299), die Aufhebung überholter eherechtlicher Institute wie der Morgengabe, der Widerlage und des Heiratsguts (der Austattungsanspruch wird beibehalten) sowie die grundsätzliche Anerkennung von in Notariatsaktsform geschlossenen Vorausvereinbarungen über die Ehewohnung, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse im Aufteilungsverfahren. Nach den Vorstellungen des BMJ soll der Entwurf noch in dieser Gesetzgebungsperiode beschlossen werden und am 1. 10. 2006 in Kraft treten.