In der Rs C-343/04 , Oberösterreich/cCEZ hat der EuGH vor kurzem entschieden, dass Immissionsabwehrklagen nicht am Gerichtsstand des Art 16 Abs 1 lit a EuGVÜ eingebracht werden können (vgl Zak 2006/39). Diese Vorabentscheidung wird voraussichtlich in der nächsten Zak-Ausgabe näher behandelt.