( EStG § 16 Abs 1 ) Einem 60-Jährigen kann in Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten für Familienheimfahrten die Verlegung seines Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort auch dann nicht mehr zugemutet werden, wenn am Beschäftigungsort bzw. in dessen Umgebung die Möglichkeit des Bezuges einer erschwinglichen Wohnung besteht.
VwGH 95/14/0124 v. 26.11.1996