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Familienhafte Mithilfe im Haushalt

ArbeitsrechtARD 5061/12/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

( ABGB § 863, § 1151 ) Wegen Mithilfe im Haushalt einer Familie nach Aufnahme durch dieselbe und Integrierung in das Familienleben (Au-pair) können bei ausdrücklicher Ablehnung des Abschlusses eines Dienstvertrages keine Ansprüche aus einem Dienstverhältnis geltend gemacht werden.

ASG Wien 26 Cga 142/97k v. 19.05.1999

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