§ 2 Abs 2, § 3 Abs 1, § 5 Abs 3 FLAG - Einem unterhaltsleistenden, ausländischen Staatsbürger, der in Österreich als Dienstnehmer beschäftigt ist, kann die Gewährung von Familienbeihilfe nicht deswegen versagt werden, weil die tatsächlich getragenen Unterhaltslasten für ein Kind im Ausland nicht den Betrag der österreichischen Familienbeihilfe erreichen.
VwGH 27.04.2005, 2001/14/0114