ABGB: § 983
Leitsatz (der Redaktion)
Mangels Bestimmtheit der Befristung liegt ein unbefristeter Darlehensvertrag vor. Die Fälligstellung ist vertragsgemäß erfolgt.
ABGB: § 983
Leitsatz (der Redaktion)
Mangels Bestimmtheit der Befristung liegt ein unbefristeter Darlehensvertrag vor. Die Fälligstellung ist vertragsgemäß erfolgt.