vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fahrtenbuch und Verschwiegenheitspflichten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4879/11/97 Heft 4879 v. 17.10.1997

( EStG § 20 Abs 1, § 4 Abs 4 ) Verschwiegenheitspflichten berechtigen Angehörige davon betroffener Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, nicht, bei Fahrten zu Patienten oder Klienten deren Namen oder Adresse nicht anzugeben.

Oberfinanzdirektion Frankfurt/BRD S 2145 A - 15 - St II 20 v. 06.08.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte