LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Gemäß dem Erlass des BMF 07 0701/1-IV/7/97 v. 15. 12. 1997 = ARD 4898/12/97 können bestimmte vom Arbeitgeber ersetzte Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen von Konzernmitarbeitern, die vorübergehend in einem Dienstverhältnis zu einem österreichischen Betrieb stehen (Expatriates), bereits vom Arbeitgeber vor Anwendung des Lohnsteuertarifs berücksichtigt werden (für Zeiträume nach dem 30. 11. 1997).