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EStG § 12

Lohnsteuer und AbgabenARD 4949/17/98 Heft 4949 v. 21.7.1998

( EStG § 12 ) Die Übertragung stiller Reserven ist nicht zulässig auf Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens. Sie ist zulässig auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, es sei denn, diese werden überwiegend im Ausland eingesetzt (§ 12 Abs 2 Z 2 iVm § 10 Abs 2 letzter Satz EStG).

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