Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2015 auf 872,31 € (BGBl II 2014/267). Im Jahr 2015 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte.
Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2015 auf 872,31 € (BGBl II 2014/267). Im Jahr 2015 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte.