( Europäisches Patent-Übereinkommen Art 8 ) Innerstaatliche arbeitsrechtliche Normen können an der völkerrechtlichen Beurteilung der Reichweite von Erklärungen einer internationalen Organisation (hier: Europäisches Patentamt) hinsichtlich deren Immunität nichts ändern. OGH 8 Ob A 78/98y v. 30.03.1998.