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Europäisches Mahnverfahren

In aller KürzeZak 2007/4Zak 2007, 2 Heft 1 v. 16.1.2007

Am 30. 12. 2006 wurde die VO (EG) 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens im ABl (L 399/1) kundgemacht. Mit dem für unbestrittene internationale Geldforderungen ab 12. 12. 2008 zusätzlich zum nationalen Mahnverfahren zur Verfügung stehenden Europäischen Zahlungsbefehl kann im EU-Ausland (außer Dänemark) ohne weiteres Vollstreckbarerklärungsverfahren Exekution geführt werden. Siehe näher Brenn (Zak 2005, 27) und Weber (Zak 2006, 250).

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