Am 30. 12. 2006 wurde die VO (EG) 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens im ABl (L 399/1) kundgemacht. Mit dem für unbestrittene internationale Geldforderungen ab 12. 12. 2008 zusätzlich zum nationalen Mahnverfahren zur Verfügung stehenden Europäischen Zahlungsbefehl kann im EU-Ausland (außer Dänemark) ohne weiteres Vollstreckbarerklärungsverfahren Exekution geführt werden. Siehe näher Brenn (Zak 2005, 27) und Weber (Zak 2006, 250).