vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Europäisches Mahnverfahren.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7601Jus-Extra OGH-Z 2025, 29 Heft 448 v. 17.11.2025

§ 252 Abs 3 ZPO, Art 17 Verordnung (EG) Nr 2006/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates 32006R1896 (EuMahnVO)

Es bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des § 252 Abs 3 letzter Satz ZPO nach einem Einspruch im Europäischen Mahnverfahren, wonach die Klage zurückzuweisen ist, wenn der Antragsteller nicht innerhalb der Frist nach § 252 Abs 3 erster Satz ZPO ein Gericht namhaft macht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte