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EuGH Vorlagefragen

EuGH VorlagefragenZIIR 2017, 121 Heft 1 v. 1.2.2017

Art 2 der RL 95/46/EG
Datenschutz, Daten, personenbezogene, Auskunftsrecht, Prüfungsarbeiten.

Mit dem gegenständlichen Vorabentscheidungsersuchen des „Surpreme Court“ (Irland) vom 29.7.2016, eingetragen in das Register des Gerichtshofs am 4.8.2016, wird der Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ersucht. Der Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens war Trainee Accountant (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater in Ausbildung) und hat diverse Prüfungen beim Institute of Chartered Accountants of Ireland (Berufsorganisation der Wirtschaftsprüfer/Steuerberater – CAI) abgelegt, wobei er jedoch bei einer Prüfung vier Mal durchfiel. Nach dem vierten Prüfungsversuch wandte sich der Beschwerdeführer gegen das Ergebnis, entschied jedoch letztlich, einen Antrag auf Zugang zu Daten nach dem irischen Datenschutzgesetz zu stellen, und verlangte Auskunft über sämtliche bei der CAI über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Die CAI übersandte dem Beschwerdeführer unverzüglich 17 Dokumente, weigerte sich jedoch, seine Prüfungsarbeit herauszugeben, und zwar mit der Begründung, dass es sich bei der Arbeit nicht um „personenbezogene Daten“ iSd Datenschutzgesetzes handle. Der Beschwerdeführer kontaktierte hinsichtlich dieser Fragestellung den Data Protection Commissioner, welcher letztlich mitteilte, dass keine weitere Prüfung erfolge, da es sich bei Prüfungsarbeiten im Allgemeinen nicht um personenbezogene Daten handle. Dies führte schließlich zu einer formellen Beschwerde, da der Commissioner nach dem irischen Datenschutzgesetz verpflichtet sei, einer Beschwerde nachzugehen, „es sei denn, er ist der Ansicht, dass diese unseriös oder schikanös ist“. Personenbezogenen Daten gemäß Art 2 der Richtlinie 95/46/EG sind „alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person“. Vor diesem Hintergrund soll der Gerichtshof klären, ob Informationen, die von einem Prüfling in einer berufsbezogenen Prüfung in seiner Antwort bzw als Antwort aufgezeichnet wurden, personenbezogene Daten iSd Richtlinie 95/46/EG darstellen. Falls dies dahingehend beantwortet wird, dass sämtliche oder Teile dieser Informationen personenbezogene Daten iSd Richtlinie darstellen können, soll weiters geklärt werden, welche Faktoren bei der Bestimmung, ob im konkreten Fall eine solche Arbeit personenbezogene Daten darstellt, maßgeblich sind und welches Gewicht diesen Faktoren beizumessen ist.

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