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OLG Karlsruhe: Zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern wegen Verlinkung persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtZIIR 2017, 120 Heft 1 v. 1.2.2017

Deskriptoren: Google; Pflichten des Suchmaschinenbetreibers; Eingriff in Persönlichkeitsrechte; Verlinkung; Meinungsfreiheit.

Normen: Art 10 EMRK, Art 5 Abs 1 GG

Suchmaschinenbetreiber haften nur nach konkretem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung (hier: Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge) auf Unterlassung. Es obliegt dem Betroffenen, dem Suchmaschinenbetreiber die konkreten Links mitzuteilen, durch die er rechtswidrig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird.

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