AEUV: Art 102
VO (EG) 139/2004 : Art 3, Art 21, Art 22
Aus der Systematik der VO (EG) 139/2004 (FusionskontrollVO; FKVO) ergibt sich, dass diese zwar eine Ex-ante-Kontrolle von Zusammenschlüssen von gemeinschaftsweiter Bedeutung einführt, dass sie aber eine Ex-post-Kontrolle von Zusammenschlüssen nicht ausschließt, die die Kontrollschwellen nicht erreichen.