Im BGBl I 2004/33 vom 27. 4. 2004 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG) geändert und ein EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) erlassen wird, kundgemacht.