( EStG § 8 ) Zur Aufteilung des Kaufpreises einer Liegenschaft ist die Differenzrechnung - Gebäudeanschaffungskosten als Differenz zwischen Gesamtkaufpreis und Bodenwert - nur dann ausnahmsweise geeignet, wenn der Gesamtkaufpreis der Summe aus Bodenwert und Gebäudewert entspricht. Die sachgerechte Aufteilung hat nach der Verhältnisrechnung zu erfolgen: Es sind der Verkehrswert des Bodens einerseits und jener des Gebäudes andererseits zu ermitteln. Im Verhältnis dieser Verkehrswerte sind die auf die Gesamtliegenschaft entfallenden tatsächlichen Anschaffungskosten auf Boden und auf Gebäude zu verteilen. VwGH 96/15/0063 v. 23.04.1998. (Bescheid aufgehoben)