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EStG § 6 Z 14

Lohnsteuer und AbgabenARD 5036/15/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

( EStG § 6 Z 14 ) Die bloße Umwandlung der Rechtsstellung eines Vorzugsaktionärs (§§ 115 ff. AktG) in die eines Stammaktionärs stellt keinen Tauschvorgang iSd § 6 Z 14 EStG dar. Gleiches gilt, wenn Inhabern von Partizipationsscheinen iSd § 73c Versicherungsaufsichtsgesetz für die Aufgabe ihrer Rechtsstellung Stammaktien derselben Versicherungsgesellschaft im selben Nominalbetrag eingeräumt werden. BMF v. 21.04.1999. (SWK 15/1999)

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