( EStG § 34 Abs 8 ) Die Fortführung des Schulbesuchs der Kinder nach einer Übersiedlung mit Begründung eines neuen Wohnsitzes ist nicht zwangsläufig, wenn am neuen Wohnsitz ein Gymnasium mit gleichem Lehrplan und Aufnahmemöglichkeit besteht, auch wenn bei einem Besuch der beiden letzten Klassen eines Gymnasiums ein Schulwechsel nicht unbedingt opportun erscheint. Eine sittliche Verpflichtung, den Kindern weiterhin den Schulbesuch am bisherigen Wohnort zu ermöglichen, ist jedoch nicht feststellbar. FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VII RV/000-17/07/97 v. 23.05.1997. (Finanz-Journal 1998/12, Heft 1)