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FinStrG § 19, § 37

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4918/32/98 Heft 4918 v. 17.3.1998

( FinStrG § 19, § 37 ) Der dem Wertersatz geschmuggelter und verhehlter Zigaretten zugrunde zu legende gemeine Wert besteht nicht nur aus dem reinen Sachwert (Importpreis der eingeführten Zigaretten), sondern erhöht sich um die Eingangsabgaben (Zoll), allfällige sonstige Abgaben, die Transportspesen und die Handelsspanne. Er entspricht somit im Wesentlichen dem inländischen Detailverkaufspreis. VwGH 97/16/0067 v. 25.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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