( EStG § 2 Abs 3 ) Die entgeltliche Aufgabe einer Einkunftsquelle, aus der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, ist nicht diesen Einkünften zuzurechnen (VwGH 83/14/0123 v. 16. 9. 1986 = ARD 3850/11/87, VwGH 86/14/0125 v. 10. 2. 1987 = ARD 3890/15/87). Die Ablöse eines nichtbetrieblichen Mietrechts außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist unterliegt - abgesehen vom Ausnahmefall eines Rentengeschäftes im Sinne des § 29 Z 1 EStG - nicht der Einkommensteuer. BMF v. 14.02.1997.