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EStG § 25, § 82

Lohnsteuer und AbgabenARD 5059/20/99 Heft 5059 v. 10.9.1999

( EStG § 25, § 82 ) Trinkgelder unterliegen dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber nur, soweit dieser über deren Höhe in Kenntnis gesetzt wird. Bundesfinanzhof/BRD VI R 23/94 v. 24.10.1997. (NZA 1999/810, Heft 15)

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