( UmgrStG § 20, KStG § 10 Abs 2 ) Das BMF bestätigt die Auffassung, dass die Einbringung einer vollwirksamen internationalen Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs 2 KStG 1988 in eine 100%-ige ausländische Tochtergesellschaft unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung nach § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG zwar nach § 20 Abs 1 UmgrStG hinsichtlich der Zuschreibung auf die bestehende Beteiligung als Anteilserwerb gilt, dass aber die Teilwertabschreibungsfiktion des § 20 Abs 7 UmgrStG infolge der fehlenden Besteuerungsmöglichkeit der übertragenden Beteiligung in diesem Fall nicht wirksam wird (vgl. auch Wundsam-Zöchling-Huber-Khun, Handkommentar zum Umgründungssteuergesetz2, Anm 31 zu § 20; Umgründungssteuer-Leitfaden2, 827). BMF v. 18.08.1999.