( EStG § 24 Abs 6 ) Wird innerhalb von fünf Jahren nach Betriebsaufgabe ein Gebäude unter Lebenden unentgeltlich übertragen, sind die bisher nicht erfassten stillen Reserven der betrieblichen Gebäudeteile nachzuversteuern. Unentgeltliche Übertragung bedeutet Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums.