( EStG § 24 ) Die Übertragung der negativen Beteiligung an einer OHG an nahe Angehörige ohne Zahlungen erfolgt - wie die Übertragung eines bloß buchmäßig überschuldeten Einzelunternehmens (Abschn. 79 Abs 11 EStR 1984) - in der Regel unentgeltlich, wenn die stillen Reserven einschließlich Firmenwert das negative Kapitalkonto übersteigen (VwGH 87/13/0061 v. 2. 12. 1987 = ARD 3954/9/88; Abschn. 78a Abs 7 EStR 1984 idF AÖFV 1987/184). BMF v. 18.04.1997.