( EStG § 2 Abs 2, § 22, § 23 ) Der Begriff „gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern“ ist nicht auf die Gewerblichkeit kraft Rechtsform des Vermieters, sondern auf die Art der Betätigung abgestellt. Die Erläuterungen zu § 2 Abs 2 EStG halten daher fest, dass sich die gesetzliche Einschränkung der Verlustverrechnung insbesondere auf Leasinggesellschaften bezieht (soweit sie als Mitunternehmerschaften auftreten).