vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 21, § 23

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4862/6/97 Heft 4862 v. 19.8.1997

( EStG § 21, § 23 ) Erhält ein Kompostverarbeiter für die übernommenen Abfälle ein Entgelt und/oder verwertet er nicht den gesamten daraus gewonnenen Kompost in der eigenen Land- und Forstwirtschaft, sind bei der Beurteilung, ob ein selbständiger Gewerbebetrieb vorliegt, die jeweiligen Entgelte für die übernommenen Abfälle, die Art und Weise sowie die Kosten der Bearbeitung und letztendlich die Menge des nicht selbst verwendeten Kompostes in ihrer Gesamtheit entsprechend zu berücksichtigen. Der Rechtsauffassung, wonach schon der bloße Betrieb einer Kompostierung eine originäre land- und forstwirtschaftliche Haupttätigkeit darstellt, wird nicht beigetreten. BMF v. 03.07.1997. (SWK 20/21/1997)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte