( EStG § 19 ) Eine Darlehenshingabe stellt als bloße Vermögensumschichtung noch keinen Abfluss dar, wohl aber die Umwandlung des Darlehens in ein Rechtsgeschäft über die Lieferung von Waren gegen Aufrechnung gegen die Darlehensschuld. VwGH 95/13/0148 v. 22.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)