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EStG § 16 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 5015/17/99 Heft 5015 v. 26.3.1999

( EStG § 16 Abs 1 ) Aufwendungen in Form von Spenden für Kaffee, für Geburtstagsfeierlichkeiten und Feiern zu anderen Anlässen sowie für Einladungen und für ein Zeitungsabonnement eines Gewerkschaftsfunktionärs führen nicht zu abzugsfähigen Werbungskosten. VwGH 98/15/0104 v. 19.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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