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EStG § 12

Lohnsteuer und AbgabenARD 4865/37/97 Heft 4865 v. 29.8.1997

( EStG § 12 ) In einem örtlichen Ordinationswechsel eines Zahnarztes unter Mitnahme des Patientenstocks - z.B. vom 21. in den 19. Wiener Bezirk - ist in der Regel eine bloße Betriebsverlegung zu sehen (BMF 1-IV/6/92 v. 7. 7. 1992 = ARD 4404/18/92). Auf den aus der Veräußerung der alten Ordinationseinrichtung erzielten Gewinn ist § 12 EStG anwendbar (vgl. FLD Wien, NÖ, Bgld v. 30. 11. 1989, ÖStZ 1990/291). BMF v. 03.03.1997. (ÖStZ 1997/312, Heft 14)

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