Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit 1. 7. 2018 in Kraft (zu den Neuerungen siehe Zak 2017/39, 30 sowie die unter http://zak.lexisnexis.at/tabellen abrufbare aktualisierte Fassung der Vergleichstabelle). Am 14. 8. 2018 wurden die beiden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetze, die eine Vielzahl an Materiengesetzen an die neue Rechtslage anpassen, im BGBl kundgemacht. Das ErwSchAG BMASGK (BGBl I 2018/59) ist rückwirkend mit 1. 7. 2018, das ErwSchAG-Justiz (BGBl I 2018/58) rückwirkend mit 1. 8. 2018 in Kraft getreten. Das ErwSchAG-Justiz brachte auch einige Änderungen in Regelungen des ABGB und AußStrG gegenüber der Fassung durch das 2. ErwSchG (insb in § 135 AußStrG). Warum diese Änderungen erst einen Monat nach dem 2. ErwSchG in Kraft treten konnten und in der Zwischenzeit überholtes Recht gilt, wird in den Materialien nicht erklärt.