EStG: § 14 Abs 5 Z 3 lit e letzter Satz
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es die Rechtsmeinung, wonach unter Erstausgabepreis im Sinne des § 14 Abs 5 Z 3 lit e letzter Satz EStG der Ausgabepreis anlässlich des konkreten Erwerbes (= Anschaffungskosten) zu verstehen ist, nicht teilt. Unter Erstausgabepreis ist immer der anlässlich der Auflage des Fonds erzielte erste Ausgabepreis zu verstehen.
BMF , 08.09.2000